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Klarstellungen bei der PV Einkommenssteuer 

Am 26. September startet das KfW-Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“.  Das Programm ist ausschließlich auf Einfamilienhausbesitzer mit Elektroauto zugeschnitten. Gefördert wird die Kombination von PV und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an selbst genutzten, bestehenden Wohngebäuden (kein Neubau).

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Kauf einer PV-Anlage von mindestens 5 kW
  • Kauf eines Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität
  • Kauf einer Ladestation mit zumindest 11 kWh Leistung
  • Ein Energiemanagementsystem
  • Alle Installationsmaßnahmen

Alle Komponenten müssen zeitgleich angeschafft werden. Der Haushalt muss ein Elektroauto besitzen (kein Hybrid) oder verbindlich bestellt haben. Private Leasingfahrzeuge sind möglich (Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate). Firmen- und Dienstwagen sind nicht förderfähig. Der Antragsteller muss seinen Reststrom für den Haushalt als 100-prozentigen Ökostrom beziehen.

Folgende Zuschüsse sieht das Programm vor:

  • für die PV-Anlage: 600 Euro pro kWp (max. 6.000 Euro)
  • für den Batteriespeicher: 250 Euro pro kWh (max. 3.000 Euro)
  • für die Ladestation: 600 Euro, für eine bidirektionale Ladestation: 1200 Euro

Insgesamt beträgt der Zuschuss bis zu 9.600 Euro, mit einer bidirektionalen Ladestation bis zu 10.200 Euro.

Die Förderung ist nicht kummulierbar mit anderen „öffentlichen Fördermitteln“ wie beispielsweise Zuschüssen für Batteriespeicher oder Wallboxen, die einige Bundesländer und Kommunen anbieten.

Eine EEG-Vergütung des eingespeisten Überschussstroms ist möglich. Die Anlagenkonfiguration ist allerdings so auszugestalten, dass der Solarstrom vorrangig für den Eigenverbrauch genutzt wird: zuerst laden der Autobatterie, dann laden des Batteriespeichers und Eigenverbrauch. Erst dann darf überschüssiger Strom ins Netz eingespeist werden. Damit dies netzverträglich geschieht, müssen die Anlagenkomponenten mit updatefähigen Kommunikationsschnittstellen ausgestattet sein.

Eine Typenliste von förderfähigen Ladestationen wird durch die KfW zum Programmstart veröffentlicht.

Das Förderangebot hat ein Volumen von 500 Millionen €.

Website KfW

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