Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang.
Günstige Finanzierungsprogramme, z.B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen zu einem sehr günstigen Zinssatz anbieten. Das Darlehen erhalten Sie ganz einfach über Ihre Hausbank. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Solar-Darlehen der KfW
Einspeisevergütung und Direktvermarktung
Solarstromanlagen werden mit einer Einspeisevergütung gefördert. Betreiber von Solarstromanlagen ab 100 kWp Leistung müssen ihren Strom selbst oder über einen Direktvermarkter vertreiben. Der Solarstrom wird dabei an der Strombörse verkauft. Die aktuellen Fördersätze und Rahmenbedingungen finden sie unter "Downloads" auf dieser Seite.
Förderung von Solarstromspeichern
Ihre Freiheit wird gefördert - Sparen Sie Kosten für den Solarstromspeicher!
Die Stromkosten steigen kontinuierlich, der mittlere Marktpreis für die Kilowattstunde Strom liegt weit über dem Betrag der Solarstromvergütung.
Unter diesen Bedingungen wird eine Erhöhung des individuellen Eigenverbrauchs zunehmend interessanter. Bei sinkender Einspeisevergütung und steigenden Strompreisen lohnt sich der Einsatz eines Solarstromspeichers.
Die folgenden Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt, um die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen anzuregen.
Meldepflicht für Solarstromanlagen
Solarstromanlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Das MaStR ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden kann. Die Meldung erfolgt über ein webportal bei der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de). Die registrierten Daten sind öffentlich zugänglich. Abgefragt werden Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform etc. Die Meldepflicht gilt ausnahmslos für alle Solaranlagen, die direkt oder indirekt mit dem Netz verbunden sind, es gibt keine Bagatellgrenze.
Meldepflicht auch für Solarstromspeicher
Auch Solarstromspeicher müssen registriert werden, da sie nach §3 EEG nicht als Teil der Solarstromanlage begriffen werden, sondern als eigenständige EEG-Anlage.
Förderung für Ladestationen
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter /li>
- Die max. Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt 11 kW
- Voraussetzung? PV-Anlage und/oder erneuerbarer Strombezug
- Wie? 1. Zuschuss beantragen 2. Bestellen 3. Idendität nachweisen 4. Installieren 5. Nachweise einreichen
- Förderzeitraum? Mindestens 12 Monate
Folgende förderfähige Ladestationen können Sie bei uns erhalten:
Übersicht KfW-Förderfähige Ladestationen
in Kombination mit einer Photovoltaikanlage
Auslieferung inklusive dynamischer Photovoltaik-Überschuss-Steuerung
1 Ladepunkt (900 € Förderung) | |||
Produkt / Anteil | Garantie | Sperrung | Bedienung |
eCharge MICRO 1T11 | 2 Jahre | Weboberfläche | |
eCharge HOME 1T11 | 2 Jahre | Schlüsselschalter | Schlüsselschalter / Weboberfläche |
EVBox Elvi 11 WiFi (optional mit SIM-Karte) |
3 Jahre Optional: Verlängerung auf 5 Jahre | Karte/Chip (RFID) | App |
SMA EV Charger 22* | 5 Jahre | App |
2 Ladepunkte (1.800 € Förderung) | |||
eCharge HOME 2T22* | 2 Jahre | Karte/Chip (RFID) (optional) |
Weboberfläche |
Erneuerbarer Strombezug
Auslieferung ohne Photovoltaiksteuerung
1 Ladepunkt (900 € Förderung) | ||||
Produkt / Anteil | Garantie | Sperrung | SIM-Karte | Bedienung |
EVBox Elvi 11 WiFi (optional mit SIM-Karte) |
3 Jahre Optional: Verlängerung auf 5 Jahre | Karte/Chip (RFID) | kostenlos | App |
SMA EV Charger 22* | 5 Jahre | App |
2 Ladepunkte (1.800 € Förderung) | ||||
EVBox Business Hub 2x11* | 3 Jahre Optional: Verlängerung auf 5 Jahre | Karte/Chip (RFID) | 2x2€ / Monat | App |
*Schriftliche Bestätigung vom Fachbetrieb erforderlich, dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt.
Weitere Informationen und Beantragung der Förderung erhalten Sie hier.