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In Baden-Württemberg werden künftig nur noch Gewerbegebäude, Parkhäuser oder Lagerhallen mit PV-Anlage gebaut.
Die grün-schwarze Koalition hat sich auf die sogenannte „Solarpflicht“ geeinigt.

Die Einführung einer PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude betrifft neben Lager- und Produktionshallen auch Parkhäuser und Bürogebäude.
Dies ist ein Schritt, mit dem auch andere Bundesländer in Richtung Energiewende marschieren könnten.

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden und löst dann das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ab.

Kommunale Wärmeplanung wird verpflichtend: Ein weiteres zentrales Element im neuen Klimaschutzgesetz werde die kommunale Wärmeplanung sein.
Die rund 100 großen Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Menschen in Baden-Württemberg leben, werden mit dem Gesetz verpflichtet eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

15.05.2020 | haustec.de