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Mit eineinhalb Jahren Verspätung soll jetzt das webportal des Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur online gehen. Dort müssen die Betreiber von netzgekoppelten Erneuerbare-Energien-Anlagen alle neuen und auch ausnahmslos alle bestehenden Anlagen anmelden – auch Kleinstanlagen wie z.B. „Balkonanlagen“ sind anmeldepflichtig.

Die Daten aus den bereits bestehenden Anmelderegistern werden zwar übernommen, diese müssen aber bestätigt und auch ergänzt werden. Für Altanlagen, die bis zum 30.06.2017 in Betrieb gegangen sind, gibt es für die Anmeldung eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2021. Die Anlagenbetreiber werden durch die jeweiligen Netzbetreiber über die Meldepflicht informiert.

www.marktstammdatenregister.de