Landesförderung NRW


Sichern Sie sich jetzt
zusätzlich die attraktive Förderung in NRW

noch bis 5.11.2013!


Wer klickt weiß mehr!

Förderzuschuss

Den Förderzuschuss gibt es für

  • EFH, DHH, RH, MFH und Gewerbebetriebe i. S. d. Gewerbeordnung:
    90 € pro m² (9 m² bis max.
    20 m²)
  • die Erzeugung solarer Prozesswärme:
    90 € pro m² (20 m² bis max. 1.000 m²)


kombinierbar mit BAFA

Die BAFA-Förderung des Bundes und die Landesförderung NRW sind miteinander kombinierbar.


Fördervoraussetzung

Die Investition muss in NRW stattfinden. Anlagen, die zur Erfüllung des EEWärmeG installiert werden, sind nicht förderfähig.


Antragsstellung

Förderanträge können unter Verwendung der Antragsvordrucke im Zeitraum zwischen dem 4. Februar und dem 5. November 2013 gestellt werden. Die Anträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.


Gut zu wissen!
Die Kollektoren müssen einen Mindestenergieertrag liefern und mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sein. Mit den Solarwärmesystemen von Wagner & Co sind Sie auf der sicheren Seite.

Weitere Informationen:

progres.nrw - 
Markteinführung 2013

progres.nrw

Website der Landesregierung NRW

Förderung Solarwärme und Pellettechnik

Förderung von Solarwärmeanlagen und Pelletkesseln 


pfeil01

Neue deutlich höhere Förderung seit 15.08.2012!

Einfach Link anklicken und nachschauen, was Sie seit dem 15.08.2012 zusätzlich sparen können, wenn Sie in ein Solarwärmesystem oder in ein Solar-Pellet-System investieren.

Förderbeispiele

  

Staatliche Förderung 

Der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung ist in Deutschland seit 2009 gesetzlich verankert. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) basiert auf drei Säulen: Nutzungspflicht, finanzielle Förderungen und Anreize zum Ausbau von Wärmenetzen. Die Förderung für Solarwärmeanlagen und Pelletkessel erfolgt im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).  

Profitieren Sie von der deutlich höheren Förderung. Welche finanziellen Vorteile sich für Sie ergeben, können Sie an den Beispielrechnungen ersehen, die wir für Sie erstellt haben. Förderbeispiele

 

Förderung für Solarwärmeanlagen seit 15.08.2012

 

Solarwärmeanlagen

im Gebäudebestand

Basisförderung

 

Kombibonus

Solar+Biomasse / Solar+Wärmepumpe

Bonus

Kesseltausch

Bonus

Solarpumpen

Bonus

Effizienz

Bonus Anschluss an Wärmenetz

Solaranlagen Warmwasser

Innovationsförderung*

 -  500€ -  -  -  -

Solare Kombianlagen für Warmwasser u. Heizungsunterstützung

Basisförderung ≤ 40m²
(Mindestfläche bei Flachkollektoren 9 m² u. 40 l Wärmespeicher-volumen je m² Brutto-Kollektorfläche)

Innovationsförderung* 

 


90€/m² Kollektorfläche

mind. 1.500€

 500€ 500€  50€  50% der Basisförderung  500€

Solare Kombianlagen für Warmwasser u. Heizungsunterstützung für Ein- u. Zweifamilienhäuser

>40m² 

90€/m² Kollektorfläche bis 40m²

+45€/m² über 40m² 

mind. 1.500€

 500€ 500€  50€  50% der Basisförderung  500€

Erweiterung von bestehenden Solaranlagen um bis zu 40 m²*

45€/m² Kollektorfläche  - -  -  -

Bereitstellung von Prozesswärme

Basisförderung bis 40m²

Innovationsförderung**

90€/m² Kollektorfläche

mind. 1.500€

 500€ 500€ 50€   -  500€

 

*Voraussetzung ist, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient und ein Pufferspeichervolumen von mind. 100 l pro m² Kollektorfläche hat.

**Innovationsförderung

für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude für Gebäudebestand und Neubau bei einer Bruttokollektorfläche ab 20m² bis 100m²:

  • Warmwasserbereitung 90€/m² (Bruttokollektorfläche ab 20m² bis 100m²)
  • Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 180€/m² (Bruttokollektorfläche ab 20m² bis 100m²)
  • Prozesswärme: max. 50% der Nettoinvestitionskosten (Bruttokollektorfläche ab 20m² bis 1.000m²)

 

Wichtig für die Antragstellung!

1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine) können den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme ihrer Anlage einreichen (Ausschlussfrist). Förderfähig sind Anlagen, deren Installation die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und die zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.

2. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) auch solche, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, Freiberufler, Contractoren, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus müssen den Antrag auf Förderung bereits vor Beginn ihres Vorhabens stellen. Als Vorhabensbeginn zählt der Vertragsabschluss mit Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides besteht 9 Monate Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen.

 

Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium

Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m²) betragen nun-mehr bis zu 50 % (vorher 30 %) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme).

www.kfw.de

 

Förderung für Pelletkessel seit 15.08.2012

Das BAFA fördert den Einbau von Pelletkesseln in Bestandsgebäuden. Der Einbau von Pelletkesseln in Neubauten wird nur für die Bereitstellung von Prozesswärme gefördert.  

Pelletkessel

Basisförderung

 

Kombibonus

Solaranlage (Warmwasser und Heizungsunterstützung + Pelletkessel

Effizienzbonus

 

Pelletkessel 5 bis 100kW

36€/kW

mind. 2.400€

500€

50% der Basisförderung

Pelletkessel mit neuem Puffespeicher von mind. 30l/kW 5 bis 100 kW

36€/kW

mind. 2.900€

500€

50% der Basisförderung

 

(Quelle der Förderinformationen: BAFA)

Informieren und Geld sparen

Wir empfehlen Ihnen, neben der Bundes- bzw. Landesförderung, auf jeden Fall auch die Zuschüsse der Kommune oder der Energieversorger vor Ort zu erfragen. Ein geringer Informationsaufwand der bares Geld sparen kann! 

Wir helfen Ihnen bei der Suche

Fördermaßnahmen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes finden Sie in unserer Förderdatenbank.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der BAFA-Seite:

Förderung Solarwärmesysteme
Förderung Pelletheizung
 

Information



Solarwärme lohnt sich!

Sichern Sie sich attraktive Fördersätze und genießen Sie die Einsparung von Öl und Gas.
Gute Gründe für Solarwärme