Förderung von Solaranlagen

Die Investition in eine Solarstromanlage lohnt sich!

Vergütung 20 Jahre lang

Die Förderung von Solaranlagen zur Stromerzeugung wird in dem Erneuerbare-Energien- Gesetz geregelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang. Damit amortisiert sich das eigene Solarkraftwerk innerhalb seiner Lebensdauer und bringt noch eine Rendite. Günstige Finanzierungsprogramme, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz anbieten.

Aktuelle Einspeisevergütungen gemäß EEG
(aktualisierte Fördersätze zum 01.05.2013)

Fördersätze in ct/kWh

Anlagen an oder auf Gebäuden

Freiflächen-anlagen

Inbetriebnahme

 

0 - 10 kWp

10 - 40 kWp

40 kWp  - 1 MWp

1 - 10 MWp

0 - 10 MWp

 ab 01. Mai 2013 15,63 14,83 13,23 10,82 10,82
 ab 01. Juni 2013 15,35 14,56 12,99 10,63 10,63
 ab 01. Juli 2013 15,07 14,30 12,75 10,44 10,44
Anteilige Vergütung der im Kalenderjahr erzeugten kWh (Marktintegrations-modell) 100 % 90 % 90 % 100 %  100 %

 

  • Die Vergütung ist begrenzt auf Anlagengrößen bis 10 MWp.
  • Freiflächenanlagen: Konversionsflächen / versiegelte Flächen / Gewerbe- und Industrieflächen / baulichen Anlagen an Verkehrswegen. Anlagen auf Ackerflächen werden nicht gefördert.
  • „Marktintegrationsmodell“: Für Anlagengrößen von 10 kWp - 1 MWp werden 90% der im Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden vergütet. Die restlichen 10 % können selbst verbraucht bzw. an Dritte verkauft werden oder erhalten automatisch den variablen „Marktwert Solar“ (= Börsenwert, derzeit ca. 5 ct/kWh). Das Marktintegrationsmodell gilt für alle Anlagen, die ab 01.04. 2012 in Betrieb gegangen sind, wird aber erst zum 01.01.2014 angewendet. Bis dahin werden 100 % vergütet.
  • Eigenverbrauchter Solarstrom wird nicht vergütet.
  • Bei Anlagen über 10 kW erfolgt eine Mischvergütung, z.B. 20 kW-Anlage: (10/20 x 15,63 ct/kWh) + (10/20 x 14,83 ct/kWh) = 15,23 ct/kWh.
  • Laufzeit der Einspeisevergütung: 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr.
  • Die Anlagen müssen die Anforderungen des Gesetztes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 04.08.2001 erfüllen. Die Solarstromanlage kann auf bzw. an Gebäuden oder auf einer freien Fläche (außer Ackerflächen) errichtet werden.

(EEG)

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Wir empfehlen Ihnen, neben der Bundes- bzw. Landesförderung auf jeden Fall auch die Zuschüsse der Kommune oder dem Energieversorger vor Ort zu erfragen. Die Mühe lohnt sich auf jeden Fall!
Aktuelle Förderungen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes finden Sie in unserer Förderdatenbank.
Über unsere Online-Recherche erhalten Sie direkt Informationen über alle Förderprogramme, die für Ihr Bauvorhaben in Frage kommen.

Der Weg zu Ihrer Solarstromanlage

Eigenverbrauch von Solarstrom

Unabhängig vom Marktintegrationsmodell können Anlagenbetreiber auch mehr als 10 % des erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen. Der Eigenverbrauch wird allerdings nicht vergütet. Trotzdem ist diese Option durchaus lukrativ, denn der Anlagenbetreiber spart die Kosten für die Strommenge, die er nicht mehr vom Energieversorger kaufen muss.

Die Stromkosten steigen kontinuierlich, der mittlere Marktpreis für die Kilowattstunde Strom liegt mit ca. 25 Ct/kWh bereits jetzt über dem Betrag der Solarstromvergütung. Unter diesen Bedingungen wird auch eine Erhöhung des individuellen Eigenverbrauchs zunehmend interessanter.

Ohne den Einsatz von zusätzlichen Hilfsmitteln schätzen Experten den erreichbaren Eigenverbrauchsanteil am Gesamtstromverbrauch eines Jahres auf durchschnittlich
10-40 % (4-Personen-Haushalt). Höhere Anteile sind mit technischen Hilfsmitteln z.B. Batteriespeichersystemen oder bei gewerblicher Nutzung mit entsprechenden Lastprofilen möglich. Wie groß der Anteil wirklich ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

HINWEIS: Es gibt ein KfW-Programm zur Förderung von Batteriespeichersystemen.

Angepasste Degression

Ab 1. Mai 2012 gilt eine monatliche Basisdegression von 1 %. In Abhängigkeit vom realen PV-Zubau erfolgt eine quartalsweise Korrektur der Degression. Die Korrektur erfolgt auf Basis eines „rolliernden“ 12-monatigen Bemessungszeitraums und gilt jeweils für 3 Monate. Die nächsten Korrekturen erfolgen zum 01. Mai 2013, 01. August 2013 und 01. November 2013. Bei Erreichen einer in Deutschland installierten Gesamtleistung von 52 GW fällt die Förderung für neu installierte PV-Anlagen weg (Stand 31. Dezember: 32 GW). Der gesetzlich festgelegte Einspeisevorrang bleibt auch über diese Grenze hinweg bestehen.


Wie Sie den Anteil an Eigenverbrauch erhöhen können

Der Weg zu Ihrer Solarstromanlage

Zinsgünstige Solar-Darlehen

Die KfW-Bankengruppe fördert Solarstromanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Das Darlehen erhalten Sie ganz einfach über Ihre Hausbank. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Solar-Darlehen der KfW