
Die Förderung von Solaranlagen zur Stromerzeugung wird in dem Erneuerbare-Energien- Gesetz geregelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang. Damit amortisiert sich das eigene Solarkraftwerk innerhalb seiner Lebensdauer und bringt noch eine Rendite. Günstige Finanzierungsprogramme, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz anbieten.
Fördersätze in ct/kWh
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Anlagen an oder auf Gebäuden |
Freiflächen-anlagen |
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Inbetriebnahme
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0 - 10 kWp |
10 - 40 kWp |
40 kWp - 1 MWp |
1 - 10 MWp |
0 - 10 MWp |
| ab 01. Mai 2013 | 15,63 | 14,83 | 13,23 | 10,82 | 10,82 |
| ab 01. Juni 2013 | 15,35 | 14,56 | 12,99 | 10,63 | 10,63 |
| ab 01. Juli 2013 | 15,07 | 14,30 | 12,75 | 10,44 | 10,44 |
| Anteilige Vergütung der im Kalenderjahr erzeugten kWh (Marktintegrations-modell) | 100 % | 90 % | 90 % | 100 % | 100 % |
(EEG)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Wir empfehlen Ihnen, neben der Bundes- bzw. Landesförderung auf jeden Fall auch die Zuschüsse der Kommune oder dem Energieversorger vor Ort zu erfragen. Die Mühe lohnt sich auf jeden Fall!
Aktuelle Förderungen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes finden Sie in unserer Förderdatenbank.
Über unsere Online-Recherche erhalten Sie direkt Informationen über alle Förderprogramme, die für Ihr Bauvorhaben in Frage kommen.
Der Weg zu Ihrer Solarstromanlage
Unabhängig vom Marktintegrationsmodell können Anlagenbetreiber auch mehr als 10 % des erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen. Der Eigenverbrauch wird allerdings nicht vergütet. Trotzdem ist diese Option durchaus lukrativ, denn der Anlagenbetreiber spart die Kosten für die Strommenge, die er nicht mehr vom Energieversorger kaufen muss.
Die Stromkosten steigen kontinuierlich, der mittlere Marktpreis für die Kilowattstunde Strom liegt mit ca. 25 Ct/kWh bereits jetzt über dem Betrag der Solarstromvergütung. Unter diesen Bedingungen wird auch eine Erhöhung des individuellen Eigenverbrauchs zunehmend interessanter.
Ohne den Einsatz von zusätzlichen Hilfsmitteln schätzen Experten den erreichbaren Eigenverbrauchsanteil am Gesamtstromverbrauch eines Jahres auf durchschnittlich
10-40 % (4-Personen-Haushalt). Höhere Anteile sind mit technischen Hilfsmitteln z.B. Batteriespeichersystemen oder bei gewerblicher Nutzung mit entsprechenden Lastprofilen möglich. Wie groß der Anteil wirklich ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
HINWEIS: Es gibt ein KfW-Programm zur Förderung von Batteriespeichersystemen.
Ab 1. Mai 2012 gilt eine monatliche Basisdegression von 1 %. In Abhängigkeit vom realen PV-Zubau erfolgt eine quartalsweise Korrektur der Degression. Die Korrektur erfolgt auf Basis eines „rolliernden“ 12-monatigen Bemessungszeitraums und gilt jeweils für 3 Monate. Die nächsten Korrekturen erfolgen zum 01. Mai 2013, 01. August 2013 und 01. November 2013. Bei Erreichen einer in Deutschland installierten Gesamtleistung von 52 GW fällt die Förderung für neu installierte PV-Anlagen weg (Stand 31. Dezember: 32 GW). Der gesetzlich festgelegte Einspeisevorrang bleibt auch über diese Grenze hinweg bestehen.
Wie Sie den Anteil an Eigenverbrauch erhöhen können
Der Weg zu Ihrer Solarstromanlage
Die KfW-Bankengruppe fördert Solarstromanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Das Darlehen erhalten Sie ganz einfach über Ihre Hausbank. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Solar-Darlehen der KfW