
Trotz der nächsten Absenkung der Einspeisevergütung zum 01.01.2012 ist eine Solarstromanlage für Verbraucher so günstig wie noch nie, denn die Preise für Solarstromsysteme sind ebenfalls deutlich gesunken.
Die Förderung der Stromerzeugung aus Solarstrom wird in dem Erneuerbare-Energien- Gesetz geregelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang. Damit amortisiert sich das eigene Solarkraftwerk innerhalb seiner Lebensdauer und bringt noch eine Rendite. Günstige Finanzierungsprogramme, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz anbieten.
| Solarstromanlagen an oder auf Gebäuden | ||||
| Anlagengröße [kW] | bis 30 | ab 30 | ab 100 | ab 1000 |
| Vergütung [ct/kWh] ab 01.01.2012 |
24,43 | 23,23 | 21,98 | 18,33 |
| bei Eigenverbrauch1 ab 01.01.2012 |
bis 30 | ab 30 | ab 100 | ab 1000 |
| Anteil bis 30% | 8,05 | 6,85 | 5,60 | -- |
| Anteil ab 30% | 12,43 | 11,23 | 9,98 | -- |
| Solarstromanlagen auf Freiflächen | ||
| Freiflächen2 | Konversionsflächen, versiegelte Flächen | andere Freiflächen, z.B. Gewerbeflächen, an Verkehrswegen |
| Vergütung [ct/kWh] ab 01.01.2012 |
18,76 | 17,94 |
1 für Anlagen bis max. 500 kW
2 Freiflächenanlagen auf Ackerflächen werden nicht mehr gefördert
(EEG)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Wir empfehlen Ihnen, neben der Bundes- bzw. Landesförderung auf jeden Fall auch die Zuschüsse der Kommune oder dem Energieversorger vor Ort zu erfragen. Die Mühe lohnt sich auf jeden Fall!
Aktuelle Förderungen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes finden Sie in unserer Förderdatenbank.
Über unsere Online-Recherche erhalten Sie direkt Informationen über alle Förderprogramme, die für Ihr Bauvorhaben in Frage kommen.
Der Weg zu Ihrer Solarstromanlage
Mit dem geänderten EEG 2009 wurde eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom eingeführt. Für jede kWh, die der Anlagenbetreiber selbst oder ein direkter Nachbarn verbraucht, wird eine Vergütung gezahlt. Dies gilt für alle Anlagen bis 500 kW Anschlussleistung.
Die Höhe der Förderung ist gestaffelt in zwei Vergütungssätze, abhängig vom prozentualen Anteil des Eigenverbrauchs an der gesamten Solarstromerzeugung. Die Laufzeit der Vergütung beträgt, analog der Einspeisevergütung, 20 Jahre. Der nicht selbst verbrauchte Solarstrom wird zur normalen Einspeisevergütung ins Netz eingespeist.
Die Wahl zwischen Eigenstromverbrauchsoption oder vollständiger Einspeisung kann jederzeit getroffen undauch wieder rückgängig gemacht werden.
Der Anlagenbetreiber spart bei dieser Option die Kosten für die Strommenge, die er nicht vom Energieversorger kaufen muss. Abhängig vom individuellen Strompreis bleibt ihm ein Zusatzbonus gegenüber der Volleinspeisung. Die Eigennutzung ist, insbesondere bei steigenden Strombezugspreisen also durchaus lukrativ.
Ohne den Einsatz von zusätzlichen Hilfsmitteln schätzen Experten den erreichbaren Eigenverbrauchsanteil am Gesamtstromverbrauch eines Jahres auf durchschnittlich 10-40 % (4-Personen-Haushalt). Höhere Anteile sind u.a. bei gewerblicher Nutzung mit entsprechenden Lastprofilen möglich. Wie groß der Anteil wirklich ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Der Weg zu Ihrer Solarstromanlage